Stimmwerk

KI-Hinweise

Entwurf – vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen

Version 2026-10-05.1 · Stand 05.10.2026

Wo KI eingesetzt wird

KI unterstützt Skriptvorschläge, Gestaltung und synthetische Stimmen. Die Motivbibliothek enthält KI-Symbolbilder. Fachliche Zahlen und Quellen sollen nachvollziehbar bleiben; die Ergebnisse können dennoch Fehler enthalten.

Kennzeichnung und Verantwortung

KI-Symbolbilder werden im Video als „Symbolbild“ und mit der Abspann-Zeile „Symbolbilder: KI-generiert“ kenntlich gemacht. Prüfen Sie die Kennzeichnung im fertigen Export. Wir empfehlen, Videos mit synthetischer Stimme entsprechend zu kennzeichnen und die Herkunft gegenüber Ihrem Publikum transparent zu machen. Stimmklone dürfen nur mit dokumentierter Einwilligung der betroffenen Person erstellt und verwendet werden.

Grenzen

Prüfen Sie Zahlen, iSFP-Maßnahmen, Förderaussagen und Aktualität vor der Weitergabe. Stimmwerk ersetzt keine fachliche Prüfung und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verwenden Sie synthetische Inhalte nicht zur Täuschung oder politischen Desinformation.

KI-Verordnung

Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 enthält Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und synthetische Inhalte. Für erzeugtes Audio, Bild, Video und Text können technische Kennzeichnungspflichten des Anbieters gelten; bei Deepfakes können außerdem Offenlegungspflichten des Verwenders hinzukommen. Welche Pflichten im konkreten Fall gelten, hängt von Ihrer Verwendung und dem System ab. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

[PRÜFEN: Umsetzung der technischen und nutzerseitigen Transparenzpflichten sowie exportierte Metadaten nach Art. 50 KI-VO vor Veröffentlichung bewerten.]

Quellen: Art. 50 KI-VO, EU-Kommission: Transparenzpflichten, abgerufen am 05.10.2026.